ZUS Sozialversicherungsanstalt - eBeiträge

paragraf 270Es werden wichtige Änderungen für diejenigen vorbereitet, die in Polen als kleine Unternehmen tätig sind. Ab dem 1. Januar 2018 werden Unternehmen, Unternehmer und Selbstständige alle Sozialbeiträge mit einer einzigen Überweisung auf ein individuelles Bankkonto zahlen können. Bis jetzt musste der Unternehmer drei oder sogar vier Überweisungen ausfüllen. Jeder Unternehmer bekommt – oder bekam bereits – einen extra Brief aus der ZUS mit der neuen Bankverbindung.


Ab 2018 wird der Beitragspflichtige mit einer Überweisung folgende Beiträge bezahlen:
Sozialversicherungen (Altersrenten- Erwerbsminderungsrenten-, Kranken (Leistungsausfall)- und Unfallversicherungen,
Krankenversicherung (Pflege und Heilbehandlung),
Arbeitslosenversicherungen,
Arbeitnehmerfonds für den Fall der Insolvenz des Arbeitgebers (Fundusz Gwarantowanych Świadczeń Pracowniczych),
Überbrückungsaltersfound (Fundusz Emerytur Pomostowych).
Das bedeutet, dass statt drei oder vier Überweisungen der Unternehmer jetzt nur noch eine Überweisung auszufüllen braucht. Das sind niedrigere Kosten und auch weniger Fehler beim Ausfüllen. Jetzt muss man nämlich auch nicht mehr alle Daten angeben wie NIP (Steuernummer), REGON (statistische Nummer) oder PESEL (Versicherungsnummer), den Zeitraum oder die Art der Zahlung.
Da der Beitragszahler jetzt sein eigenes Beitragskonto haben wird, wird die ZUS sofort die Zahlung auf sein Konto buchen. Die Zahlungen werden automatisch mit seinem Konto (dem Konto des Beitragszahlers) verbunden.
Der Beitragszahler wird jetzt in der Überweisung nicht mehr anzugeben brauchen, welche Beiträge und für welchen Zeitraum er überweist. Die ZUS wird jeden Betrag anteilig auf alle Versicherungen verteilen. Sie wird dies anhand der Erklärung des Vormonats tun, die der Beitragszahler an die ZUS abgab oder die ZUS selbst ausfüllt, falls der Beitragszahler die Erklärung nicht abzugeben hat.