Verwaltung

Die Verwaltungsreform, die am 1. Januar 1999 in Kraft trat, führte zu einer neuen Drei-Ebenen-Struktur der territorialen Aufteilung des Landes, wodurch, abgesehen von den Gemeinden, eine lokale Regierung auf der Ebene der Gemeinde und der Region entstand. Als rechtliche Grundlage für das Funktionieren des Landkreises gilt der Beschluss über die lokale Regierung (pol. GBl. von 2001, Nr. 142, Ziff. 1592 in der geänderten Fassung).
Die Gremien des Landkreises bestehen aus dem Rat, der ein legislatives und kontrollierendes Organ ist sowie dem Vorstand, der als Exekutivorgan des Landkreises fungiert.
Der Rat des Landkreises Posen besteht in seiner 4. Amtszeit (2010-2014) aus 29 Ratsmitgliedern.
Als alleinige Kompetenz des Rates gilt die Erarbeitung des Gemeinderechts, einschließlich der Satzung des Landkreises; Wahl und Abberufung des Vorstandes; Befolgung der Anordnungen des Landeshauptmanns, Wahl und Abberufung des Sekretärs und des Schatzmeisters, der als Hauptbuchhalter des Landkreises fungiert; Entscheidungen über die Richtungen der Tätigkeit des Vorstandes und Kontrolle der Berichte über seine Funktionsweise, einschließlich der Finanztätigkeit; Erarbeitung und Verabschiedung des Haushaltsplans des Landkreises; Prüfung von Berichten über die Ausführung des Haushalts und die diesbezügliche Beschlussfassung über die Erteilung oder Verweigerung der Akzeptanz für den Vorstand; Verabschiedung von Beschlüssen über Steuern und Abgaben innerhalb des gesetzlichen Rahmens; Verabschiedung von Beschlüssen über das Vermögen des Landkreises; Entscheidungen über die Höhe, bis zu der der Vorstand eigenständig Verbindlichkeiten eingehen kann, Entscheidungen über den Wappen und Flagge des Landkreises, Entscheidungen über die Annahme von Aufgaben im Bereich der öffentlichen Verwaltung sowie die Weiterleitung von öffentlichen Aufträgen; Erarbeitung von Beschlüssen über die Zusammenarbeit mit lokalen Gemeinden aus anderen Ländern sowie über den Beitritt zu internationalen Verbänden von lokalen Gemeinschaften; Erarbeitung von Programmen zur Kriminalprävention, Sicherheit der Bürger und Schutz der öffentlichen Ordnung im Landkreis; Erstellung von Programmen zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit; Entscheidungen über die Gewährung von Stipendien für Studenten; Beurteilung der Brandschutz- und Hochwassersicherheit im Landkreis sowie Erarbeitung von Beschlüssen in anderen Bereichen, die auf Grundlage der Gesetze zur Zuständigkeit des Rates gehören.
Der Rat ist an Sitzungen tätig und entscheidet durch Beschlüsse über alle Angelegenheiten, die in seiner Zuständigkeit liegen. Die Sitzungen des Rates sind öffentlich.
Lokale Rechtsakte, die vom Landkreis verabschiedet wurden, werden im Landratsamt Posen aufbewahrt und können dort eingesehen werden. Die Ordnungsvorschriften des Landkreises werden im Amtsblatt der Woiwodschaft Großpolen veröffentlicht.
Der Rat überwacht die Tätigkeit des Vorstandes und der Bezirksverwaltungseinheiten. Zudem kann dieser aus seinen Mitgliedern ständige und temporäre Kommissionen für bestimmte Zwecke bilden.
Der Rat des Landkreises Posen hat folgende Kommissionen gebildet:
• Rechnungsprüfungskommission
• Bildungskommission
• Kommission für Sozialpolitik und Gesundheit
• Kommission für Kultur, Sport und Touristik
• Kommission für Förderung, Entwicklung und Europäische Integration
• Kommission für Kommunikation, Bau und Infrastruktur
• Kommission für Umweltschutz und Landwirtschaft
• Kommission für Finanzen und Immobilienverwaltung im Landkreis
Die Tätigkeit des Rates und seiner Kommissionen wird vom Büro des Rates geleitet.
Der Vorstand des Landkreises Posen besteht aus 3 Mitgliedern: Gouverneur als Präsident, Vize-Gouverneur und einem weiteren Mitglied, wobei die letzten beiden außerhalb des Rates stammen. Der Vorstand führt die Beschlüsse des Rates und die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben des Landkreises aus. Insbesondere zählen zu seinen Aufgaben die Vorbereitung der Beschlussentwürfe, Verabschiedung der Beschlüsse, Verwaltung des Landkreisvermögens, Ausführung des Haushaltsplans, Einstellung und Entlassung der Leiter von Verwaltungseinheiten des Landkreises. Der Gouverneur organisiert die Arbeitsweise des Vorstandes und des Landkreisamtes, beaufsichtigt laufende Tätigkeiten des Landkreises und fungiert als Vertreter des Landkreises bei offiziellen Sitzungen usw.